Zugewinnausgleich nach Scheidung

Sie haben im Rahmen des Zugewinnausgleiches die Wertveränderung Ihrer oder der Immobilie Ihres Partners, Ihrer Partnerin feststellen zu lassen?

 

Der Zugewinnausgleich ist ja der Ausgleich des in der Ehe erworbenen Vermögens. Er dient dazu, alles zu teilen, was an Vermögen während der Ehezeit bei den Partnern hinzugekommen ist. Der Zugewinnausgleich kann in Zusammenhang mit der Scheidung durchgeführt werden, wenn die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.

Das ist in der Regel dann der Fall, wenn durch einen Ehevertrag kein anderer Güterstand (z.B. Gütertrennung) vereinbart wurde.

Sind Immobilien als Vermögen vorhanden, erfahren diese eine Wertveränderung. In den letzten Jahren überwiegend als Wertzuwachs. Diese Wertveränderung, also die Veränderung der Verkehrswerte zwischen zwei Wertermittlungsstichtagen oder auch zwischen den Kosten der Erstellung und dem heutigen Verkehrswert, bewerte ich.

Wertzuwachs ist dabei dann übrigens auch die erfolgte Tilgung.

Sie oder Ihre Anwälte haben damit eine Basis, wie sie den Zugewinn ansetzen und gegebenenfalls den tatsächlichen Ausgleich verhandeln können