Ablauf der Immobilienbewertung
Nach Auftragserteilung für eine Immobilienbewertung oder für die Erstellung eines Wertgutachtens erhalten Sie von uns einen Hinweis auf Ihr Widerufsrecht, sowie ein Auftragsformular mit einer Vollmacht zur Akteneinsicht. Im Vorfeld haben wir dann aber schon telefoniert, Art des Gutachtens und die Kosten besprochen…..
Ähnliches gilt für die Beauftragung eines Gutachtens für Schäden an Gebäuden.
Sie haben die Möglichkeit, auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten, dann können wir gleich nach Eingang des Auftragsformulares und der Vollmacht für Sie tätig werden.
Verzichten Sie nicht, sind wir gehalten, den Fristablauf von 14 Tagen zu beachten.
Egal, welchen Weg Sie wählen, im Anschluss vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen und besorgen parallel die für die Ermittlung des Verkehrswertes oder bei Schäden an Gebäuden die notwendigen Bauunterlagen und die weiteren notwendigen Unterlagen.
Haben wir alles zusammen, ermitteln wir den Verkehrswert oder aber Ursache und Umfang der Bauschäden und schreiben in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen das Gutachten bzw. die Stellungnahme.
Bitte beachten Sie, dass wenn Sie das Gutachten zur Auseinandersetzung mit einer anderen Partei benötigen, Sie abwägen sollten, unsere Beauftragung im Vorfeld mit der Partei zu vereinbaren. Sie ersparen sich dann bei strittgen Verfahren das gegenseitige Vorlegen von sogenannten Partei-Gutachten. Näheres erfahren Sie dazu von Ihrem Anwalt.

Immobiliengutachter und Gebäudeenergieberater
Möchten Sie hierzu mehr Informationen erhalten? Dann lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei beraten. Als Immobiliengutachter in Berlin und Bremen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.